Die 2. Phase der Überbrückungshilfe endete am 31. Dezember 2020.
Der Bund hat nun gemeinsam mit den Ländern beschlossen, die Überbrückungshilfe zu verlängern.
Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an.
Sie wird für die Monate Januar bis Juni 2021, teilweise auch für November und Dezember 2020, verlängert und ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen nunmehr auch Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen seit dem 16. Dezember betroffen sind. Daneben ist eine Förderung von Soloselbständigen durch eine sog. Neustarthilfe vorgesehen.
Mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief (Stand 17. Februar 2021) erhalten Sie hierzu wichtige Hinweise und Erläuterungen.
Kontakt & Anfahrt Kanzlei
Münchner Str. 24
85774 Unterföhring
Tel. 089 – 99 24 92 0
Fax 089 – 99 24 92 18